X Parking Flughafen Krakau-Balice

ul. Medweckiego 40, 32-083 Balice

Informationen über Parkplatz X Parking am Flughafen Balice

X Parking Balice

Geräumiger und gepflasterter Parkplatz in unmittelbarer Nähe zum Flughafen Kraków-Balice – 1,3 km vom Eingang zum Terminal entfernt.

🔐 Sicherheit

Dein Fahrzeug bleibt vollständig geschützt – 24-Stunden-Überwachung, ständige Kontrolle durch erfahrenes Personal sowie eingezäuntes, gut beleuchtetes Gelände gewährleisten maximalen Schutz. Zusätzlich ist der Parkplatz umfassend versichert.

🚐 Transfer

Im Rahmen der Reservierung bietet der Parkplatz einen schnellen und komfortablen Transfer zum Flughafen, der dich in nur 4 Minuten direkt zum Terminal bringt.
Nach der Ankunft und Gepäckabholung kontaktiere das Personal unter der 24-Stunden-Nummer +48 602 478 768, um vom Flughafen abgeholt zu werden.

Weltkarte Anfahrtsbeschreibung

Der Parkplatz Xparking Balice befindet sich direkt am Flughafen Kraków-Balice, nur etwa 1,3 km vom Passagierterminal entfernt. Die Anfahrt ist sowohl von der Autobahn A4 als auch vom Stadtzentrum Kraków sehr einfach. Fahren Sie auf der Nationalstraße 774 in Richtung Flughafen, passieren Sie das Terminal und fahren Sie weiter in Richtung Ausgang aus Balice. Der Parkplatz befindet sich auf der linken Seite (von Kraków aus betrachtet), direkt neben der Hauptzufahrtsstraße – eine gut sichtbare Beschilderung erleichtert die Orientierung.

Wenn Sie die Autobahn A4 nutzen, sollten Sie an der Anschlussstelle „Balice II“ abfahren und dann auf die Straße 774 in Richtung Flughafen abbiegen. Nach ein paar Minuten geradeaus gelangen Sie zum Parkplatz. Als Zieladresse in die Navigation eintragen: ul. Medweckiego 40, 32-083 Balice.

Reservierung X Parking Balice  sorgt bei Parklot für Zeitersparnis und garantierten Parkplatz.

Galerie Parkplatz X Parking

Karte

Rechtliche Informationen

Zur Erfüllung der in Art. 12a Nr. 2 und 4 des Gesetzes vom 30.05.2014 über Verbraucherrechte (GBl. von 2020, Pos. 287) vorgesehenen Verpflichtung informiert der Dienstleister Sie hiermit über die Aufteilung der Pflichten im Zusammenhang mit dem über den Dienst abgeschlossenen Vertrag über die Parkdienstleistung zwischen dem Dienstleister und den Unternehmen, die Eigentümer der Parkplätze sind und ihre Angebote auf dem Dienst des Dienstleisters präsentieren. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass sämtliche auf dem Dienst des Dienstleisters verfügbaren Angebote von Unternehmern stammen.

Die Rolle des Dienstleisters besteht darin:

  1. Angebote für Parkdienstleistungen auf der Website in der von den Parkplatzinhabern oder den für die Zusammenarbeit verantwortlichen Personen übermittelten Fassung zu veröffentlichen, einschließlich der Preise. Der Dienstleister hat nämlich keinen Einfluss auf die Höhe der oben genannten Preise, modifiziert sie nicht und übermittelt stets die aktuellsten Preise, die von den Parkplätzen und Partnern bereitgestellt werden.

  1. Reisenden per E-Mail die folgenden Informationen zu den wesentlichen Merkmalen der Dienstleistung zu geben:

  • Standort des Parkplatzes, Kontaktdaten zum Parkplatzservice;

  • Informationen über Transfers, gegebenenfalls deren Fehlen, insbesondere über deren Dauer;

  • alle vom Parkplatz angebotenen Annehmlichkeiten;

  • Informationen zu sprachlichen Anforderungen, falls die Inanspruchnahme bestimmter Parkdienstleistungen durch den Reisenden von einer erfolgreichen mündlichen Kommunikation abhängt;

  • Informationen über die Verfügbarkeit von Parkdienstleistungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie auf Wunsch des Reisenden genaue Informationen darüber, wie diese an seine Bedürfnisse angepasst werden können.

  1. Bereitstellung von Informationen auf der Website über:

  • den Preis der Parkdienstleistung und die Art der Zahlung;

  • die Art der zusätzlichen Kosten, mit denen der Nutzer belastet werden kann;

  • das Recht des Nutzers, den Vertrag über die Parkdienstleistung innerhalb der in den AGB des Dienstes vorgesehenen Frist vor Beginn der Parkdienstleistung zu kündigen;

  • den Handelsnamen, die Adresse, die Anfahrtsbeschreibung und die Öffnungszeiten des Parkplatzes.

  1. Ermöglichung der Reservierung und des Kaufs der Parkdienstleistung sowie der vom Parkplatz angebotenen Zusatzleistungen.

  1. Ermöglichung des Abschlusses einer Versicherung zur Parkdienstleistung, die von einem externen, nicht vertraglich mit dem Parkplatz verbundenen Partner – Inter Partner Assistance S.A. – angeboten wird.

  1. Bereitstellung individueller kommerzieller Informationen über Angebote an Nutzer, die den Dienst per E-Mail kontaktiert haben.

  1. Durchführung der aus den vom Nutzer geschlossenen Verträgen resultierenden Betreuung, worunter insbesondere die Übermittlung von Informationen zur Reservierung vom Parkplatz sowie die Übermittlung von Informationen von der Versicherungsgesellschaft im Falle eines solchen Kaufs durch den Nutzer zu verstehen ist.

  1. Ermöglichung von Änderungen an der Reservierung durch den Nutzer innerhalb der in den AGB vorgesehenen Frist, Übermittlung aller sonstigen Informationen, die die Durchführung der Parkdienstleistung beeinflussen, sowie Unterstützung bei der Kommunikation des Nutzers mit dem Parkplatz während der Dauer der Parkdienstleistung.

  1. Bearbeitung von Beschwerden aus dem Bereich der eigenen Tätigkeit und der erbrachten Dienstleistungen, insbesondere des Verkaufsprozesses – der Ordnungsmäßigkeit und Qualität der Betreuung im Verkaufsprozess der im Angebot des Dienstes verfügbaren Dienstleistungen sowie der Nachbetreuung.

Die Rolle des Parkplatzes ist:

  • dem Dienstleister Angebote des Parkplatzes zu übermitteln, einschließlich Informationen über den Preis der Dienstleistung, die insbesondere das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Parkplatzgelände sowie die Preise zusätzlicher vom Nutzer in Anspruch genommener Dienstleistungen umfasst;

  • dem Dienstleister Daten und Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Durchführung der Parkdienstleistungen erforderlich sind;

  • dem Dienstleister die Präsentation von Fotos des Parkplatzes und der Transferfahrzeuge in den an den Dienstleister übermittelten Angeboten bereitzustellen;

  • ordnungsgemäße Erfüllung des mit dem Nutzer geschlossenen Vertrags;

  • Bearbeitung von Beschwerden, deren Gegenstand die nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags durch den Parkplatz ist.

Reservierung und Preisliste - X Parking

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